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Geschäftsbedingungen      

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden!

3. Reservierte Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 geräumt sein, ansonsten wird eine weitere Nacht berechnet.

4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

6. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.

7. Änderung des anteiligen Mehrwertsteuersatzes geht unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

8. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.

9. a) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag zu zahlen.

10.  Bei Verlust des Zimmerschlüssels durch den Hotelgast  muss dieser sämtliche Kosten für den  Austausch der nötigen Schließanlage übernehmen.

11. STNR.11 212 80749

12. Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Letzte Aktualisierung ( 01.03.2009 )
 
 

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