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1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluß des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden! 3. Reservierte Zimmer müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 geräumt sein, ansonsten wird eine weitere Nacht berechnet. 4.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde,
behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben. 5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten
vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen
Objekten zu bemühen. 6. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem
Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das
Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen
vorzunehmen. 7. Änderung des anteiligen Mehrwertsteuersatzes geht
unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragabschlusses zu Lasten des
Auftraggebers. 8. a) Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten
Aufwendungen. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises. 9.
a) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der
Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag
zu zahlen. 10. Bei Verlust des Zimmerschlüssels durch den
Hotelgast muss dieser sämtliche Kosten für den Austausch
der nötigen Schließanlage übernehmen. 11. STNR.11 212 80749 12. Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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